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Allgemeine Ausleihbedingungen

Der KJR verleiht verschiedene Gegenstände vorrangig für Zwecke der Jugendarbeit.

Die Bearbeitungsgebühr beträgt 5,- € (Jugendarbeit) bzw. 10,- € (sonstige). Für die meisten Gegenstände fällt keine weitere Leihgebühr an,

Ausnahmen sind:

  • 9-Sitzer Kleinbus: 0,30 €/km (Mitgliedsorganisationen) bzw. 0,60 €/km (sonstige)
  • Pizza-Anhänger: 25,- €/Wochenende (Fr.-So.) und 50 €/Woche (Mo.-So.). Kaution: 50 €
  • SUP-Anhänger: 25,- €/Wochenende (Fr.-So.) und 50 €/Woche (Mo.-So.). Kaution: 100 €
  • HaLT-Bar: 25,- €/Wochenende (Fr.-So.) und 50 €/Woche (Mo.-So.). Kaution: 200 €
  • Beamer: 5,- €/Tag und 10,- €/Wochenende (Mo.-Fr.)
  • Zelte: 5,- €/Tag (Jugendarbeit) bzw. 25€/Tag (sonstige). Kaution: 25 € pro Zelt
  • Stromerzeuger: 5,- € plus Volltanken

UMSATZSTEUER

Ab dem 1.1.2023 ist der KJR Umsatzsteuerpflichtig. Alle angegebenen Preise sind NETTOPREISE, d.h. es kommen evtl. noch 19% USt. dazu.

Die Umsatzsteuer kann nur dann entfallen, wenn

  1. der Ausleiher ein anerkannter Träger der Jugendhilfe ist UND
  2. die Gegenstände für Zwecke der Jugendarbeit eingesetzt werden.

Alle Jugendorganisationen, die im KJR zusammengeschlossen sind, sind anerkannte Träger der Jugendhilfe, können also mit den Nettopreisen rechnen.

Schulen sind Umsatzsteuerpflichtig, müssen also die 19% bezahlten.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie anerkannter Träger der Jugendhilfe sind, fragen Sie bitte bei Ihrem Träger nach!