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Zuschüsse für Geräte und Materialien

Die im Kreisjugendring zusammengeschlossenen Jugendverbände sollen geeignete Geräte und Materialien erhalten, um ihre pädagogische Arbeit wirkungsvoll und erfolgreich zu gestalten. In Abgrenzung zur Förderverpflichtung der Gemeinden werden durch den Landkreis lediglich Materialien gefördert, die landkreisweit genutzt werden.

2. Gegenstand der Förderung

a) Gefördert wird die Beschaffung von Geräten und Materialien für die Jugendarbeit. Folgende Geräte und Materialien können gefördert werden:

  • Fachliteratur
  • Kleinsportgeräte (z.B. Bälle, Sportnetze, Tischtennisplatten)
  • technische Geräte z.B. Computer, Audio, Foto, Video, KFZ
  • Musikinstrumente und Liederhefte
  • Gruppenzelte und Lagerzubehör

b) Gefördert wird die Reparatur hochwertiger Geräte und Materialien, z.B. Zelte. Hierbei gilt eine Bagatellgrenze von 200 Euro.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die im Kreisjugendring zusammengeschlossenen Jugendorganisationen. Ortsgruppen müssen den Antrag über ihr Kreisgremium stellen. Ortsgruppen ohne Kreisebene sind leider nicht antragsberechtigt.

4. Förderungsvoraussetzungen

4.1   Der Antragsteller muss zusichern, dass die beschafften Geräte und Materialien in seinen Besitz übergehen und ausschließlich für Zwecke der Jugendarbeit genutzt werden. Bei Auflösung einer Jugendgemeinschaft innerhalb von 5 Jahren bei Geräten und 10 Jahren bei Zelten nach Beschaffung fallen die Geräte an den KJR zurück.

4.2    Nicht gefördert werden Geräte/Materialien, die kommerziellen Einsatz dienen.

5. Umfang der Förderung

Gefördert wird ausschließlich die Anschaffung.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30% der förderfähigen Kosten - unter Berücksichtigung eines jährlichen Höchstbetrages von 500,- € pro Zuwendungsempfänger gemäß Ziffer 3.

Für die Anschaffung von teuren Geräten (z.B. Zelte) können auf Anfrage, sofern es die Haushaltsmittel erlauben, bis zu zwei kommende Förderjahre zusammengefasst werden. Der maximale Förderbetrag liegt dementsprechend bei 1.000,- €.

6. Verfahren

6.1   Antragstellung

Die Anträge sind mit dem entsprechenden Antragsformular für das laufende Haushaltsjahr über die Jugendleitung des Landkreises der Antragssteller beim KJR einzureichen. Neben einem Kosten- und Finanzierungsplan sind die Belege in Kopie beizufügen. Das Antragsformular gilt als Verwendungsnachweis

6.2   Bewilligung
Der Kreisjugendring bewilligt den Zuschuss im Rahmen seines Haushalts für das laufende Haushaltsjahr.

Die Bewilligung des Zuschusses wird von dem Einverständnis abhängig gemacht, den Zuschuss anteilig zurückzuzahlen, falls die beschafften Gegenstände innerhalb von 5 Jahren bzw. 10 Jahren einem anderen Zweck als der Jugendarbeit zugeführt werden.

6.3   Verwendungsnachweis

Mit der Annahme des Zuschusses erklärt der Zuwendungsempfänger die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses.
 

Downloads

Richtlinien (PDF)

Antrag ausfüllbar (DOCX)