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Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Ausleihbedingungen!

Hüpfburgen

Der KJR verleiht kostenlos drei Knax-Hüpfburgen der Sparkasse für Zwecke der Jugendarbeit.

BITTE BEACHTEN: ab 1.1.2020 wird für jeden Verleihvorgang eine Bearbeitungsgebühr von 5 € erhoben.

Die Hüpfburgen werden wegen der großen Nachfrage grundsätzlich nur einen Tag verliehen.

Die Abmessung ist ca. 5x7 m.

Voraussetzung für den Verleih ist, dass ein Verantwortlicher bei einer Hüpfburgeinweisung des KJR teilgenommen hat. Diese findet in der Regel im März/April statt.

Bei Bedarf sind auch Einweisungen per Videokonferenz möglich (ca. 20 Minuten), es fehlt dann natürlich der Praxisteil, bei dem die Hüpfburg aufgebaut wird.

Die Hüpfburgen sind im Kreisbauhof in Memmelsdorf (Pödeldorfer Straße 100) stationiert befinden sich in verschiedenen PKW-Anhängern. Die Abholzeit ist jeweils von 9:30 bis 11:00 Uhr.

Download Aufbauanleitung (PDF)

 
Welcher Führerschein?

Darf ich die Hänger mit dem Führerschein "B" ziehen?

Die Anhänger haben eine zulässige Gesamtmasse von 850 kg bzw. 1.200 kg. Bit einem Führerschein "B" darf man auch Anhänger über 750 kg ziehen, wenn

  • die zulässige Gesamtmasse aus Anhänger plus Zugfahrzeg unter 3.500 kg liegt
  • das Zugfahrzeug einen Anhänger mit dieser Gewichtsklasse ziehen darf

Bei unseren Anhängern bedeutet das, dass das Zugfahrzeug beim 850 kg-Hänger maximal 3.500 kg - 850 kg = 2.650 kg zulässige Gesamtmasse haben darf und beim 1.200 kg-Hänger maximal 2.200 kg zulässige Gesamtmasse.

Ansonsten ist ein Führerschein BE zwingen notwendig.

Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs findet sich im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) unter Ziffer F2.