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Bitte beachten Sie unsere allgemeinen Ausleihbedingungen!

Hüpfburgen

Der KJR verleiht kostenlos drei Knax-Hüpfburgen der Sparkasse für Zwecke der Jugendarbeit.

BITTE BEACHTEN: ab 1.1.2020 wird für jeden Verleihvorgang eine Bearbeitungsgebühr von 5 € erhoben.

Die Hüpfburgen werden wegen der großen Nachfrage grundsätzlich nur einen Tag verliehen.

Die Abmessung ist ca. 5x7 m.

Voraussetzung für den Verleih ist, dass ein Verantwortlicher bei einer Hüpfburgeinweisung des KJR teilgenommen hat. Diese findet in der Regel im März/April statt.

Die Hüpfburgen sind im Kreisbauhof in Memmelsdorf (Pödeldorfer Straße 100) stationiert befinden sich in verschiedenen PKW-Anhängern. Diese haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 850 Kg bis 1.200 Kg und dürfen nur von Personen mit einem entsprechenden Führerschein (z.B. B96 oder BE) abgeholt werden.

Außerdem muss auch das Zugfahrzeug für die Anhängerlast vorgesehen sein.

Download Aufbauanleitung (PDF)