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Förderung von Freizeitmaßnahmen

Der Landkreis Bamberg fördert die Kinder- und Jugendarbeit der Jugendverbände, Vereine und Organisationen nach den Richtlinien des Landkreises Bamberg und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen ohne Rechtsanspruch auf diese Förderung und nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden bzw. gestellten Haushaltsmittel. Alle Zuwendungen erfolgen ohne Rechtsanspruch.

Die Mittel werden nach Antragsschluss gemäß dem Haushaltsvolumen und der Zahl der form- und fristgerecht eingereichten Anträge durch den Jugendhilfeausschuss zugeteilt.

? Ab 1.1.2019 gibt es für Freizeiten zusätzlich einen Bonus von 20 € (bis 3 Tage) bzw. 50 € (mehr als 3 Tage), wenn bestimmte Kriterien für nachhaltiges Handeln berücksichtigt wurden. Er wird direkt über den KJR ausgezahlt. Für weitere Informationen hier klicken...

1. Zweck der Förderung

Freizeitmaßnahmen sollen den Teilnehmern/-innen ein gemeinsames Erleben sozialer Erfahrungen ermöglichen und den schonenden Umgang mit Natur und Umwelt fördern.

2. Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Freizeitmaßnahmen, die dem Zweck der Förderung entsprechen.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle Jugendverbände, -gemeinschaften, -gruppen und andere anerkannte und freie Träger der Jugendarbeit.

4. Förderungsvoraussetzungen

4.1    Die Maßnahme muss dem Zweck der Förderung entsprechen.

4.2    Die Maßnahme muss mindestens 3 Tage dauern (= 2 Übernachtungen).

4.3    An- und Abreisetag zählen als ein Tag, wenn die Maßnahme nach 10.00 Uhr am Anreisetag beginnt und vor 17.00 Uhr am Abreisetag beendet ist. Kurzfristige Maßnahmen sind von dieser Regelung ausgenommen.

4.4    Das Höchstalter der Teilnehmer/-innen beträgt 27 Jahre (außer Führungskräfte).

Es werden nur die mit Hauptwohnsitz im Landkreis Bamberg wohnhaften Teilnehmer/-innen bezuschusst. Das gilt nicht für die Betreuer/-innen.

4.5    Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 5 Personen und 1 Betreuungskraft. Die Mindestteilnehmerzahl entfällt, wenn Jugendliche an Freizeitmaßnahmen anderer Gruppen teilnehmen und die geforderten Voraussetzungen bei dieser Gruppe gegeben sind.

4.6    Für je 10 Jugendliche (angefangene Zehner) muss eine Betreuungskraft eingesetzt sein. Sie erhält ebenfalls den Zuschuss.

4.7   Die Leitung muss ein/eine verantwortliche/-r und erfahrene/-r Jugendleiter/-in haben. Die Unterzeichnung der Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen nach dem § 72a SGB VIII ist zwingende Voraussetzung zur Gewährung eines Zuschusses.

4.8    Autobusrundreisen werden grundsätzlich nicht bezuschusst.

4.9    Bei mehrtägigen An- und Abreisen zu und von den Jugendfreizeitmaßnahmen ist nur ein Anreise- und Abreisetag zuschussfähig.

4.10    Schulveranstaltungen und Trainingslager werden grundsätzlich nicht bezuschusst.

4.11      Eine Doppelförderung über weitere Mittel des Landkreis Bambergs ist nicht möglich.

5. Umfang der Förderung

5.1    Förderungsfähige Kosten sind:

  • Fahrtkosten
  • Verpflegung und Übernachtung
  • Raummieten


5.2    Die Höhe der Förderung beträgt mindestens 2,00 € pro Tag und Teilnehmer/-innen einschließlich Betreuer. Jugendleiter mit einer gültigen Juleica (Jugendleitercard) erhalten den doppelten Tagessatz.

5.3    Kurzfristige Maßnahmen werden mit dem Restbetrag nach Abrechnung der längerfristigen Maßnahmen bezuschusst.

6. Verfahren

6.1   Acht Wochen nach der Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 15. Oktober, ist ein Auszahlungsantrag (Formblatt) an den Kreisjugendring Bamberg-Land zu stellen. Dieser muss enthalten:

  • Namen und Anschrift der Gruppe
  • Name, Anschrift und Geburtstag der/des verantwortlichen Leiters/-in
  • Teilnehmer an der Maßnahme unter Angabe des Namens, des Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift
  • Lagerort, Fahrtziel
  • Dauer der Maßnahme unter Kennzeichnung der An- und Abreisetage
  • vollständiges Programm der Maßnahme
  • Kostenübersicht

Die eingereichten Antragsunterlagen und die damit in Zusammenhang stehenden Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie werden jedoch unbedingt benötigt, um die berechtigten Zuschussansprüche in vollem Umfang erhalten zu können.

6.2   Maßnahmen, die in den Monaten Oktober, November und Dezember stattfinden, werden im folgenden Jahr bezuschusst.

6.3 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Bamberg beschließt jeweils im Herbst über die Auszahlungsanträge.

Downloads

Richtlinien (PDF)

Antrag ausfüllbar (DOCX)