Bei Unfallsituationen oder Menschen in Not zu helfen, ist nicht nur eine moralische sondern auch eine rechtliche Pflicht.
Unter Erster Hilfe versteht man die ersten Hilfsmaßnahmen, die Ihr/Sie an Ort und Stelle einleiten, bevor der Betroffene in ärztliche Behandlung kommt. Wirkungsvolle Erste Hilfe setzt eine gute Ausbildung voraus, denn die plötzliche Notwendigkeit zur Hilfeleistung lässt kaum Zeit, nachzulesen, welche Art von Erster Hilfe geleistet werden muss.
Für die Beantragung der Juleica ist der Nachweis einer Erste Hilfe Ausbildung erforderlich.